Bei körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kranken-
kassen und Rentenversicherungsträger Sport & Training als so genannte ergänzende Leistungen zur Rehabilitation unterstützen müssen.
Bei Beschwerden mit dem Stütz- und Bewe-
gungsapparat (Knochen, Muskulatur, Sehnen oder Bänder) können diese durch gezieltes Training deutlich verbessert werden. Z.B. bei Rücken-
schmerzen ist eine schwache Muskulatur meist die Ursache! Ebenso können Entspannungsübungen das Wohlbefinden fördern.
Ihr Arzt kann ohne Belastung seines Budgets eine Verordnung ausstellen. Diese lassen Sie an-
schließend von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Danach vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin und wir werden mit Ihnen gemeinsam ein für Sie persönliches Trainingsprogramm zusammenstellen.
Die Krankenkasse übernimmt die Gebühr für die Betreuung durch einen qualifizierten Übungsleiter / Trainer während der Übungseinheiten.
Für die Dauer der Verordnung - Rehasport (18 Monate) oder Funktionssport (in der Regel 12 Monate) - zahlen die Sportler einen monatlichen Vereinsbeitrag in Höhe von 19,90 €. (Für Versicherung, Räumlichkeiten, inkl. Galileo Vibrationstraining)
Erst mit den ergänzenden Angeboten des Vereins ist es möglich, den Funktions-/Rehasport so individuell auszugestalten, wie das bei einem vorliegenden Beschwerdebild notwendig ist.
Durch die Mitgliedschaft im Verein stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:
Formulare für die Verordnungen von Funktions- / Rehasport können Sie auch bei uns erhalten!
Eine Vereinsmitgliedschaft ist auch ohne Verordnung möglich!